Alles, was Ihr wissen müsst

Hamburger Bahn-Meisterschaften

Das Rennprogramm U11-U15:
   -Rundenrekordfahren
   -500 Meter EZF stehender Start
   -Ausscheidungsfahren

Das Rennprogramm U17-Masters:
   -Rundenrekordfahren
   -Ausscheidungsfahren
   -Scratch

Die Ergebnisse folgen auf www.rad-net.de.
Die Ehrungen erfolgen für die U11-U15 ca. 18:15 Uhr im unteren Bereich vor der Tribüne. U17-Masters ca. 20:30 Uhr. 

Nutzt entsprechend das Infield der Radrennbahn zum Warm-Up/Zugang zur Radrennbahn ausschließlich durch den Tunnelzugang/Kein befahren vom Tunnelzugang.
Publikum, Gäste finden sich mit Abstand im Bereich der Tribüne ein. Zugang zur Radrennbahn ausschließlich für angemeldete Sportler:innen, Trainer, Betreuer u. Ofizielle!
Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung gilt:
Bei Sportangeboten im Freien ist kein negativer Coronavirus-Testnachweis erforderlich. Eine regelmäßige Testung wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Auf Sportanlagen sind zudem die Kontaktdaten der Personen (digital) zu erheben.
Umkleideräume dürfen unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln genutzt werden. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 (§ 5 Allgemeine Hygienevorgaben) sind einzuhalten.
   -anwesende Personen müssen das Abstandsgebot nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 einhalten; § 4 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend,
   -der Zugang für Personen ist so zu begrenzen und zu überwachen, dass anwesende Personen auf der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 einhalten können,
   -Personen mit den typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus nach § 2 Absatz 8 ist der Zutritt nicht gestattet,
   bei Bildung von Warteschlangen ist durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass Personen das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 einhalten können,
   -in geschlossenen Räumen ist die Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitzustellen,
   -häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen sind regelmäßig zu reinigen,
   -in geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Lüftung, die das Infektionsrisiko reduziert, zu gewährleisten.
   (Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg)(Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 28. August 2021)

Alexander Böker
06.09.2021

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