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Prävention sexualisierter Gewalt

Gesamtübersicht

Für ein sicheres Umfeld

Gemeinsam mit dem Hamburger Sportbund (HSB) und der Hamburger Sportjugend (HSJ) setzen wir gezielt Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt (PSG) an Kindern und Jugendlichen um. Es ist uns wichtig, ihnen im Sport ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, gegenseitigen Respekt und die Toleranz im Umgang miteinander zu fördern.

Deswegen haben wir Verhaltensregeln für unsere Ehrenamtlichen aufgestellt und uns dem Ehrenkodex des DOSB verpflichtet. Der Umgang mit Verdachtsfällen ist wie folgt beschrieben.

Risikoanalyse

Sport bietet für Teilnehmende einen wertvollen Entfaltungsbereich, birgt aber auch das potenzielle Auftreten sexualisierter Gewalt. Generell wird bei Übernachtungs-, Dusch- und Umkleidesituationen von einem höheren Risiko ausgegangen. Darüber hinaus sind Kompetenz- und Altersgefälle sowie Geschlechterverhältnisse, -rollen und -identitäten als begünstigende Faktoren für sexualisierte Gewalt zu bedenken. Diese haben in der Risikoanalyse Beachtung gefunden.

Generell gilt es, die Eltern in die Kommunikation zwischen Sportler*innen und Trainer*innen

mit einzubinden. Und Eltern über die Trainingszeiten und Inhalte zu informieren sowie deren Teilnahme zu ermöglichen. Trainingsformen mit viel Körperkontakt sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Eine sehr geringe Gefahr auf sexualisierte Machtausnutzung gilt u.a. bei:

  • Training in der Öffentlichkeit wie z.B. öffentliche Straßen oder auf der Radrennbahn Stellingen
  • Training und Wettkämpfe, bei denen Eltern eine betreuende/unterstützende Rolle übernehmen


Eine geringe Gefahr auf sexualisierte Machtausnutzung gilt u.a. bei:

  • Training im nicht öffentlichen Raum (Hallentraining)
  • Gemeinsame Umkleiden im öffentlichen Raum, wie z.B. in Fitnessstudios


Eine mittlere Gefahr auf sexualisierte Machtausnutzung gilt u.a. bei:

  • Mehrtägigen Übernachtungen, wie sie z.B. auf Trainingslagern und Rundfahrten stattfinden
  • Fahrgemeinschaften zwischen Sportler*innen und Trainer*innen ohne elterliche Anwesenheit

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PSG Risikoanalyse

Verhaltensregeln

Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Radsportjugend Hamburg und des Radsport-Verband Hamburg halten sich bei allen internen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen verbindlich an diesen Verhaltensleitfaden:

Verhaltensregeln der Radsportjugend Hamburg im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  1. Kein gemeinsames Duschen und Übernachten in einem Zimmer mit Teilnehmenden.
  2. Kein Einzeltraining oder Einzelgespräch mit Kindern/Jugendlichen im privaten Bereich ohne eine mögliche Kontrolle Dritter.
  3. Keine unangemessenen körperlichen Kontakte. Sofortiges Einstellen von körperlichen Kontakten, wenn der*die Sportler*in das nicht erwünscht.
  4. Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien geteilt.
    Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.
  5. Keine Mitnahme in den Privatbereich, ohne dass eine oder mehrere weitere Person/en dabei ist/sind. Übernachtungen im Privatbereich sind ausgeschlossen!
  6. Anerkennung und Unterschrift des DOSB Ehrenkodex

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PSG Verhaltensregeln

Interventionsleitfaden

Zur Meldung von Verdachtsfällen ist im Verband eine Ansprechperson und eine Vertretung bestimmt. Außerdem gibt es in den Vereinen Ansprechpersonen, die bei Verdachtsfällen mit dem Verband zusammenarbeiten. Unterstützung der Ansprechpersonen der HSJ (Hamburger Sportjugend) können in jedem Fall in Anspruch genommen werden.

In Sachverhalten, bei denen ein polizeiliches und/oder staatsanwaltliches Aktenzeichen gegen eine beschuldigte Person im Handlungsfeld des organisierten Sports vorliegt, unternimmt die HSJ proaktiv Ansprachen der betroffenen Vereine und Verbände. In diesem Kontext verlangt die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII) die beschuldigte Person „[…] von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen; sofern dies nicht zu gewährleisten ist, ist die beschuldigte Person für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus dem Verein auszuschließen.“ Dies dient ebenfalls dem Schutz der beschuldigten Person und zwar so lange bis ein Verfahren eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch bzw. einem Schuldspruch gekommen ist. Bei einem Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis hinsichtlich Sexualstraftaten gemäß der Vereinbarung § 72 a SGB VIII gilt der Ausschluss von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich der Sportabteilungen der HSB-Mitgliedsorganisationen.

Besteht für die Kinder/Jugendlichen im Verband Gefahr im Verzug, sind die betroffenen Sportler*innen und die Beschuldigte Person unverzüglich voneinander zu trennen. Außerdem wird der Heimatverein über die Vorwürfe aufgeklärt werden.

Um den Datenschutz der betroffenen Personen zu wahren, muss eine Einschaltung von Dritten (Polizei o.ä.) vorher mit den betroffenen Sportler*innen abgesprochen werden. Zur Aufklärung über weiteres Vorgehen kann die Hilfe von Hilfsorganisationen in Anspruch genommen werden.

Die Daten von Betroffenen und Beschuldigten werden verbandsintern vertraulich behandelt. Daten werden nur anonymisiert an Dritte weitergegeben.

Im Sinne einer lückenlosen Aufklärung unterstützt der Verband im Falle von polizeilichen Maßnahmen die Behörden. Auf Wunsch von Betroffenen wird versucht, an einem möglichen gerichtlichen Prozess teilzunehmen.

Bei der nicht Bestätigung von Verdachtsfällen oder einem richterlichen Freispruch, muss der Ruf der betroffenen Personen zur weiteren beruflichen Weiterarbeit wiederhergestellt werden. Dazu müssen alle Personen, die Kenntnis über den Verdachtsfall gehabt haben, über die Entlastung der Vorwürfe in Kenntnis gesetzt werden.

Dabei gilt es auch die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten zu wahren.

Ansprech­partner

PSG
Leonard Diekmann